Am Stahlwerk 11, 45527 Hattingen +49 2324 90 22 90 info@stahlbus.de

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    Wird eine ABE benötigt und was sagt der TÜV zu den Ventilen?

    Sie benötigen keine gesonderte ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) für den Einsatz der stahlbus®-Entlüftungsventile.

    Die Stahlbus®-Entlüftungsventile wurden von der TÜV Rheinland Group auf Herz und Nieren geprüft.

    In einem der härtesten Salzsprühnebeltests wurde die Korrosionsbeständigkeit der Stahlbus®-Entlüftunsgventilen nachgewiesen - somit steht auch einem harten Wintereinsatz nichts im Weg.

    Die Festigkeit der Stahlbus®-Entlüftunsgventile wurde in einem Anzugsmomententest mit Überlastwerten ebenfalls nachgewiesen. Dies ist aber kein Freibrief für Kraftmeierei - die in der Bedienungsanleitung angegeben Anzugsdrehmomente müssen zwingend eingehalten werden.

    Und damit Ihre Bremsen auch morgen noch kraftvoll zupacken, wurden in einem Dauertest 125.000 Vollbremsungen erfolgreich simuliert. Auch nach der letzten Bremsung war die Funktion der Stahlbus-Entlüfterschraube noch voll gewährleistet.

    Details können Sie gerne hier für die Titan-Variante als PDF-Datei (Prüfbericht 944-7119076-1/DG) und hier für die Stahl-Variante (Prüfbericht 944-7119076-2/DG) einsehen. Speziell für die Anzugsdrehmomente ist der Prüfbericht 944-7127163-TH hier einsehbar.

     

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